Emissionsmessung
Genehmigungsbedürftige Anlagen unterliegen strengen Vorgaben zur Einhaltung von Emissionsgrenzwerten. Für deren Überwachung dürfen nur durch das Umweltbundesamt zugelassene Messgeräte eingesetzt werden. Die Zulassungsanforderungen sind in der DIN EN 15267 definiert. Die Zahl der zu messenden Komponenten hängt von der Anlagenart, aber auch vom eingesetzten Brennstoff ab.
Die Bestimmung der gasförmigen Messgrößen erfolgt nach der extraktiven Messmethode. Dazu wird im Abgaskamin über eine Gasentnahmesonde ein Teilgasstrom zur Analyse entnommen und auf einen Analysenschrank geführt.
Um Ihnen das passende Angebot zu unterbreiten, geben Sie uns bitte einen Einblick in Ihre Anforderungen und Betriebsbedingungen vor Ort. Senden Sie uns dazu bitte den folgenden Fragebogen ausgefüllt zu: